Gartenübergabe
Aus aktuellem Anlaß weisen wir nochmals
darauf hin , dass die Vergabe der Gärten
an Nachpächter grundsätzlich nur über
den Vorstand erfolgt. Grundsätzlich sind
Kündigungen der Pachtverträge nur
zum 30.11. des Jahres möglich.
Vorzeitige Beendigung ist nur möglich
durch Aufhebungsvetrag zwischen Ver-
pächter und Pächter, darauf besteht aber
kein Rechtsanspruch.
Gemeinschaftsleistungen 2024
Die Stunden sollten wieder vorwiegend
durch Festaufgaben erfüllt werden.
Informationen
Auf der Mitgliederversammlung am
23.03.2024 wollen wir die Gemeinschafts-
leistungen für das Jahr 2024 beschließen.
Dazu bitten wir um Zuarbeit von allen
Mitgliedern.
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